ÜBERISCHT

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung* schnell und bequem bei uns durchführen lassen.

* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Welche Prüforganisation in Ihrer Filiale tätig ist, erfahren Sie vor Ort. Nicht gültig für Autogasfahrzeuge.

LEISTUNGSUMFANG

Unsere Mitarbeiter wissen genau worauf bei der HU zu achten hat und können daher einen gezielten Vorabcheck an Ihrem Fahrzeug durchführen.

Bei der Vorbereitung zur Hauptuntersuchung erfolgt eine Durchsicht aller für die HU relevanten Prüfpunkte:

  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Reifen
  • Fahrwerk
  • Flüssigkeitsstände
  • Korrosionsschäden
  • Schäden am Fahrzeug, Verschleißerscheinungen, Vollständigkeit der Ausstattung etc.
  • Sollten wir Mängel feststellen, werden Sie darüber informiert und auf Wunsch zu Reparaturkosten und möglichen Konsequenzen des Schadens beraten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Wer führt die Abgas- und Hauptuntersuchung durch?

    Die Abgasuntersuchung (AU) kann nach wie vor von einer Werkstatt mit AU-Anerkennung, aber auch durch eine Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt werden. Nach dem Abgas-Examen wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt die für die HU gültig ist.
    Die Hauptuntersuchung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Prüforganisationen, wie etwa den TÜV. Wenn Sie sich für eine komplette Hauptuntersuchung bei uns entscheiden, kommt ein zugelassener Kfz-Sachverständiger zu uns ins Haus und führt die HU durch.

  • Warum ist die Hauptuntersuchung sinnvoll?

    Gravierende technische Mängel finden sich bei über 30 Prozent aller Unfallwagen – und nicht selten sind diese auf einen nachlässigen Umgang mit Wartungsempfehlungen zurückführen.
    Ein Ziel der Hauptuntersuchung ist es deshalb, solche Mängel auch bei „schwarzen Schafen“ rechtzeitig zu erkennen und so die Sicherheit im Staßenverkehr zu erhöhen.
    Auch für den Umweltschutz ist die HU, bzw. die integrierte Abgasuntersuchung gedacht. Übermäßige Schadstoffemissonen können erkannt, die Ursachen können behoben werden.
    Das kann auch für Sie von Vorteil sein: Erhöhte Schadstoffwerte weisen nicht selten auf einen zu hohen, schadensbedingten Kraftstoffverbrauch hin, der Sie bares Geld kostet.

  • Wann muss die Hauptuntersuchung erfolgen?

    Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte bezeichnet den Monat. Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt.
    Die erste Prüfung eines Pkw steht nach drei Jahren an, das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung mittlerweile im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Termine. (Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!)
    Die Abgasprüfung in einer autorisierten Werkstatt kann bis zu einen Monat vorgezogen werden, so können etwaige Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Stichtag ist dabei allerdings das auf der Prüfplakette angegebene Datum, nicht die tatsächliche HU!

  • Welche Strafen drohen, wenn die HU abgelaufen ist?

    Lassen Sie die Hauptuntersuchung Ihres PKWs nicht rechtzeitig durchführen, droht Ihnen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Überziehungszeit:
    mehr als zwei bis vier Monate: € 15,- Verwarnungsgeld
    mehr als fünf bis acht Monate: € 25,- Verwarnungsgeld
    mehr als acht Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg

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