Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte bezeichnet den Monat. Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt.
Die erste Prüfung eines Pkw steht nach drei Jahren an, das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung mittlerweile im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Termine. (Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!)
Die Abgasprüfung in einer autorisierten Werkstatt kann bis zu einen Monat vorgezogen werden, so können etwaige Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Stichtag ist dabei allerdings das auf der Prüfplakette angegebene Datum, nicht die tatsächliche HU!