ÜBERISCHT

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.

Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung* schnell und bequem bei uns durchführen lassen.

* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Welche Prüforganisation in Ihrer Filiale tätig ist, erfahren Sie vor Ort. Nicht gültig für Autogasfahrzeuge.

LEISTUNGSUMFANG

Unsere Mitarbeiter wissen genau worauf bei der HU zu achten hat und können daher einen gezielten Vorabcheck an Ihrem Fahrzeug durchführen.

Bei der Vorbereitung zur Hauptuntersuchung erfolgt eine Durchsicht aller für die HU relevanten Prüfpunkte:

  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Reifen
  • Fahrwerk
  • Flüssigkeitsstände
  • Korrosionsschäden
  • Schäden am Fahrzeug, Verschleißerscheinungen, Vollständigkeit der Ausstattung etc.
  • Sollten wir Mängel feststellen, werden Sie darüber informiert und auf Wunsch zu Reparaturkosten und möglichen Konsequenzen des Schadens beraten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Die Abgasuntersuchung (AU) kann nach wie vor von einer Werkstatt mit AU-Anerkennung, aber auch durch eine Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt werden. Nach dem Abgas-Examen wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt die für die HU gültig ist.
    Die Hauptuntersuchung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Prüforganisationen, wie etwa den TÜV. Wenn Sie sich für eine komplette Hauptuntersuchung bei uns entscheiden, kommt ein zugelassener Kfz-Sachverständiger zu uns ins Haus und führt die HU durch.

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